Alltag & Leistungen
Unterstützung, die im Alltag ankommt
Was bieten die Alltagsbienen an?
Die Alltagsbienen unterstützen Menschen im Alltag und entlasten Angehörige. Dazu gehören unter anderem Unterstützung im Haushalt, Begleitung, gemeinsame Aktivitäten und Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben.
Für wen ist die Alltagshilfe der Alltagsbienen geeignet?
Unser Angebot richtet sich insbesondere an Menschen, die im Alltag Unterstützung benötigen, sowie an Angehörige, die bei der Betreuung und Organisation entlastet werden möchten.
Kommen die Alltagsbienen zu mir nach Hause?
Ja. Die Unterstützung findet in der Regel im gewohnten häuslichen Umfeld statt. So können wir dort helfen, wo im Alltag tatsächlich Unterstützung benötigt wird.
Welche Unterstützung im Haushalt ist möglich?
Wir unterstützen bei alltäglichen hauswirtschaftlichen Aufgaben. Welche Tätigkeiten im konkreten Fall sinnvoll und möglich sind, besprechen wir gemeinsam im Erstgespräch.
Sind Begleitungen und gemeinsame Aktivitäten möglich?
Ja. Zu unserem Unterstützungsangebot gehören auch Begleitungen und gemeinsame Aktivitäten. Dazu können beispielsweise Einkäufe, Termine oder andere Unternehmungen im Alltag gehören.
Bieten die Alltagsbienen klassische Pflege an?
Nein. Wir bieten keine körperbezogene Pflege und keine medizinische Behandlungspflege an. Unser Schwerpunkt liegt auf Unterstützung im Alltag, Begleitung, Gesellschaft und der Entlastung von Angehörigen.
Pflegegrad & Finanzierung
Welche Leistungen können genutzt werden?
Benötige ich einen Pflegegrad?
Nicht zwingend. Unsere Leistungen können grundsätzlich auch privat in Anspruch genommen werden. Für bestimmte Finanzierungswege über die Pflegeversicherung gelten jedoch eigene Voraussetzungen.
Was ist der Entlastungsbetrag?
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 haben Anspruch auf bis zu 131 € monatlich. Der Betrag kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen für bestimmte anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden.
Kann ich den Entlastungsbetrag für die Alltagsbienen nutzen?
Ja, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und die Leistungen im Rahmen unseres anerkannten Angebots zur Unterstützung im Alltag abrechnungsfähig sind. Wir erklären Ihnen im Erstgespräch, welche Möglichkeiten in Ihrer persönlichen Situation bestehen.
Was bedeutet Umwandlungsanspruch?
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 40 % des monatlichen Anspruchs auf ambulante Pflegesachleistungen für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag einsetzen. Welche Auswirkungen dies auf das Pflegegeld hat, hängt von der individuellen Nutzung der Pflegeleistungen ab.
Was ist Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege kann eingesetzt werden, wenn eine private Pflegeperson vorübergehend verhindert ist. Seit 1. Juli 2025 gibt es gemeinsam mit der Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag. Ob und in welchem Umfang unsere Leistungen darüber eingesetzt werden können, hängt von den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen und der konkreten Abrechnungsmöglichkeit ab.
Wie funktioniert die Abrechnung mit der Pflegekasse?
Alltagsbienen ist ein anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI. Unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen können wir unsere Leistungen grundsätzlich direkt mit der zuständigen Pflegekasse abrechnen. Ob dies in Ihrem Fall möglich ist und welche Leistung genutzt werden kann, hängt insbesondere von Pflegegrad, Leistungsanspruch und bereits genutzten Leistungen ab.
Ablauf & Kontakt
So kommen Sie zu Ihrer Unterstützung
Wie läuft ein Erstgespräch ab?
Wir sprechen über die aktuelle Situation, den konkreten Unterstützungsbedarf, mögliche Einsatzzeiten und – wenn relevant – über Finanzierungswege. Danach entscheiden Sie in Ruhe, ob eine Zusammenarbeit sinnvoll ist.
Wie kann ich Unterstützung bei den Alltagsbienen anfragen?
Sie können telefonisch, per WhatsApp oder per E-Mail Kontakt mit uns aufnehmen. In einem persönlichen Erstgespräch besprechen wir Ihren Unterstützungsbedarf, mögliche Einsatzzeiten und – sofern relevant – die Möglichkeiten der Finanzierung über die Pflegeversicherung.
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